Lastspitzenkappung im Gewerbe: Was ein Kilowatt Jahreshöchstleistung 2026 kostet
18.08.2026
Wer einen Betrieb mit Lastgangmessung führt, zahlt einen erheblichen Teil des Netzentgelts nicht für Kilowattstunden, sondern für eine einzige Viertelstunde im Jahr. Diese Viertelstunde ist der höchste Leistungswert des Abrechnungsjahres, und sie bestimmt zwölf Monate lang mit, was das Netz kostet.
Alle Preisangaben stehen in Euro je Kilowatt und Jahr und beziehen sich auf die Mittelspannung im Band ab 2.500 Benutzungsstunden im Jahr. Es sind veröffentlichte Netzentgelte, weder Ersparnisse noch Erträge.
Warum das Netzentgelt an einer einzigen Viertelstunde hängt
Das Netzentgelt einer Entnahmestelle besteht aus zwei Teilen. Der Arbeitspreis wird auf die verbrauchte Menge gerechnet, der Jahresleistungspreis dagegen auf die Leistung, und zwar nach § 17 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung als Produkt aus dem Jahresleistungspreis und der Jahreshöchstleistung des Abrechnungsjahres.
Wie diese Höchstleistung ermittelt wird, steht im Messrecht. Nach § 55 des Messstellenbetriebsgesetzes wird bei einem Jahresstromverbrauch über 100.000 Kilowattstunden viertelstündlich gemessen. Maßgeblich ist damit der höchste Viertelstunden-Mittelwert, nicht ein kurzer Stromstoß von zwei Sekunden und auch nicht der Durchschnitt eines Tages.
Für den Betriebsalltag folgen daraus zwei Dinge. Erstens zählt allein der eine höchste Wert: Ob er im Januar beim Anfahren nach dem Stillstand entsteht oder im Juli in der Kühllast, ändert am Ergebnis nichts, und alle übrigen Viertelstunden des Jahres bleiben für den Leistungspreis ohne Bedeutung. Zweitens laufen Arbeit und Leistung auseinander. Wer Energie einspart, senkt seinen Arbeitspreisanteil, aber nicht zwangsläufig die Höchstlast, denn eine sparsame Anlage kann trotzdem gleichzeitig mit allen anderen anlaufen.
Aus dieser Konstruktion folgt die ganze Logik der Lastspitzenkappung. Wer die höchste Viertelstunde dauerhaft absenkt, senkt das Jahresleistungsentgelt im gleichen Verhältnis, ohne den Verbrauch anzurühren. Und wer sie ein einziges Mal im Jahr überschreitet, verliert den Effekt für das gesamte Abrechnungsjahr. Die Kappung ist deshalb keine einmalige Maßnahme, sondern eine Aufgabe über zwölf Monate, die an jedem Betriebstag gleich zuverlässig greifen muss..
Lastspitzenkappung im Gewerbe: Was ein Kilowatt Jahreshöchstleistung 2026 kostet
Wer einen Betrieb mit Lastgangmessung führt, zahlt einen erheblichen Teil des Netzentgelts nicht für Kilowattstunden, sondern für eine einzige Viertelstunde im Jahr. Diese Viertelstunde ist der höchste Leistungswert des Abrechnungsjahres, und sie bestimmt zwölf Monate lang mit, was das Netz kostet.

Was ein Kilowatt Höchstlast in Nordrhein-Westfalen kostet
Für diesen Beitrag haben wir die Preisblätter 2026 von 14 Netzbetreibern in Nordrhein-Westfalen ausgewertet, jeweils den Jahresleistungspreis der Mittelspannung im Band ab 2.500 Benutzungsstunden im Jahr. Die Werte reichen von 112,67 bis 210,92 Euro je Kilowatt und Jahr, der Median liegt bei 139,00 Euro je Kilowatt und Jahr.
Diese Streuung ist der eigentliche Befund: Nicht der Verbrauch entscheidet über den Preis einer Lastspitze, sondern das Netzgebiet. Für Recklinghausen und Essen ist die Westnetz GmbH zuständig, weil die örtlichen Netzgesellschaften ihr Netz verpachtet haben. Ihr Preisblatt 1 für das Jahresleistungspreissystem, gültig ab dem 1. Januar 2026, nennt 134,32 Euro je Kilowatt und Jahr in der Mittelspannung und 120,43 in der Niederspannung.
Ein Vergleich trägt nur innerhalb derselben Spannungsebene und desselben Benutzungsdauerbandes. Ein Wert aus einem fremden Netzgebiet, einer anderen Ebene oder einem anderen Band sagt über Ihre Kostenlage nichts aus, und genau daran scheitern die meisten überschlägigen Rechnungen.
Ihren eigenen Wert finden Sie in drei Schritten. Auf der Netznutzungsabrechnung steht der zuständige Netzbetreiber, der sein Preisblatt auf seiner Internetseite veröffentlicht. Dort suchen Sie die Tabelle für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung und darin die Zeile Ihrer Spannungsebene. Zuletzt wählen Sie die richtige Spalte, also das Band ober- oder unterhalb von 2.500 Benutzungsstunden im Jahr, und prüfen das Gültigkeitsdatum des Blattes.

Das Rechenbeispiel für einen Standort im Westnetz-Gebiet
Gerechnet wird auf dem Gewerbeprofil G25 des BDEW, skaliert auf einen Jahresverbrauch von 1.200.000 Kilowattstunden. Darüber liegt ein einzelnes Spitzenereignis von 125 Kilowatt über eine Dreiviertelstunde, wie es beim gleichzeitigen Anlauf mehrerer Aggregate auftreten kann. Der höchste Viertelstundenwert des Jahres erreicht damit 452,5 Kilowatt.
Die Kappungslinie von 360 Kilowatt ist ebenfalls eine Annahme und kein technisches Optimum; sie ist so gewählt, dass das Ereignis vollständig unter ihr bleibt. Bleibt der Bezug dank Speicher dauerhaft unter dieser Linie, geht die abgerechnete Höchstleistung um 92,5 Kilowatt zurück, denn 452,5 minus 360 ergibt 92,5. Multipliziert mit dem Mittelspannungspreis von Westnetz, also mit 134,32 Euro je Kilowatt und Jahr, sind das 12.424,60 Euro Jahresleistungsentgelt, die nicht anfallen.
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Dazu gehören die Annahmen unmittelbar an dieser Stelle. Was hier steht, ist ein nicht anfallendes Netzentgelt ohne Umsatzsteuer, also weder Ertrag noch Marge. Nicht gegengerechnet sind Anschaffung, Betrieb, Wartung und der Strom, mit dem der Speicher wieder gefüllt wird. Kappungslinie, Speichergröße und Spitzenereignis sind gesetzt und nicht gemessen; hinter dem Lastverlauf steht ein Standardprofil, kein realer Zählerdatensatz.
Der schwerwiegendste Vorbehalt betrifft die Dauer: Der Betrag gilt nur, wenn die Kappung das ganze Abrechnungsjahr hält. Eine einzige nicht gekappte Viertelstunde setzt die Jahreshöchstleistung für zwölf Monate neu, und der rechnerische Vorteil des restlichen Jahres ist damit hinfällig.
Wie ein Batteriespeicher die Jahreshöchstlast hält
Technisch ist die Aufgabe eng umrissen: Der Speicher muss die Differenz zwischen der tatsächlichen Last und der Kappungslinie decken, solange das Spitzenereignis dauert. Steigt der Bezug im Beispiel auf 452,5 Kilowatt und liegt die Linie bei 360 Kilowatt, entlädt der Speicher mit 92,5 Kilowatt, bis die Last wieder unter die Linie fällt. Für das Netz sieht die Entnahmestelle dann so aus, als hätte es die Spitze nie gegeben.
Über die erreichbare Kappungshöhe entscheiden vier Auslegungsgrößen. Die Leistung in Kilowatt begrenzt, wie tief gekappt werden kann, denn sie muss mindestens der Differenz zur Kappungslinie entsprechen. Die Kapazität in Kilowattstunden begrenzt, wie lange die Kappung durchhält: Ein Ereignis von 92,5 Kilowatt über eine Dreiviertelstunde verlangt rund 70 Kilowattstunden nutzbare Energie, und mehrere Ereignisse an einem Tag verlangen ein Vielfaches davon.
Die C-Rate beschreibt das Verhältnis von Leistung zu Kapazität und entscheidet mit, ob ein System kurze harte Spitzen oder lange flache Plateaus besser bedient. Die Regelgeschwindigkeit muss innerhalb der laufenden Viertelstunde greifen, denn abgerechnet wird deren Mittelwert: Wer erst auf den fertigen Messwert reagiert, kappt die Spitze erst beim nächsten Mal.
Diese vier Größen hängen zusammen. Eine hohe Leistung ohne ausreichende Kapazität hält die Linie nur für Minuten, eine große Kapazität mit schwachem Umrichter kappt nicht tief genug, und beides nützt wenig ohne eine Regelung, die früh genug eingreift.
Was den Business Case trägt und was ihn kippen lässt
Der Business Case einer Kappung trägt vor allem dann, wenn drei Bedingungen zusammenkommen. Der Lastgang hat ausgeprägte, seltene Spitzen über einem deutlich niedrigeren Grundniveau. Der Leistungspreis im eigenen Netzgebiet liegt hoch. Und die Spitzen lassen sich technisch zuverlässig erkennen und bedienen, also mit einer Regelung, die den laufenden Viertelstundenwert prognostiziert statt ihn abzuwarten.
Fehlt eine dieser Bedingungen, kann die Rechnung kippen. Ein hoher Leistungspreis nützt wenig, wenn der Lastgang kaum Ausschläge zeigt, und ein sprunghafter Lastgang nützt wenig, wenn im eigenen Netzgebiet ein niedriger Preis gilt. Beide Größen lassen sich vorab prüfen, die eine am Lastgang des Messstellenbetreibers, die andere am Preisblatt. Diese Prüfung gehört deshalb an den Anfang eines Projektes und nicht in die Angebotsphase.
Neben der Kappung kann derselbe Speicher weitere Aufgaben übernehmen, etwa die Erhöhung des Eigenverbrauchs aus einer vorhandenen PV-Anlage oder die Absicherung sensibler Prozesse. Diese Nutzungen konkurrieren um denselben Energieinhalt: Ein Speicher, der abends für den Eigenverbrauch leer gefahren wurde, steht für eine Spitze am nächsten Morgen nicht bereit. Welche Betriebsstrategie sich lohnt, hängt an der Auslegung, weit weniger an der Produktwahl.
Sie möchten Energiekosten sparen? Senden Sie uns eine E-Mail. Wir kontaktieren Sie.
Wer die Größenordnung für den eigenen Standort selbst abschätzen möchte, findet auf unserer Fachseite zur Lastspitzenkappung einen Rechner für Einsparung und Amortisation, in den Sie Ihre gekappte Leistung und Ihren Leistungspreis eintragen können.
Wo die Kappung an ihre Grenzen stößt
Ein gleichmäßiger Lastverlauf lässt wenig Spielraum, denn wo kaum Ausschläge über dem Grundniveau liegen, gibt es auch kaum Kilowatt zu kappen. Betriebe im Dreischichtbetrieb erleben genau das, weil ihre Spitze häufig nur wenige Prozent über der Dauerlast bleibt. Kommt sie dann noch täglich vor, verbraucht jede Kappung Zyklen, und die anschließende Nachladung kann selbst zur neuen Spitze werden. Sie gehört deshalb in die Regelung hinein.
Ebenso wichtig ist die Frage, in welchem Benutzungsdauerband ein Standort liegt. Unter 2.500 Benutzungsstunden im Jahr liegt der Jahresleistungspreis in der Mittelspannung des Westnetz-Gebietes bei 16,82 statt 134,32 Euro je Kilowatt und Jahr. Dort trägt eine Kappung den Aufwand in aller Regel nicht, weil die vermiedene Leistung schlicht wenig wert ist.
Der Effekt kann sogar die Bandzuordnung verschieben. Die Benutzungsdauer ist der Quotient aus Jahresarbeit und Jahreshöchstleistung: Sinkt der Nenner durch eine kräftige Glättung, während der Verbrauch unverändert bleibt, steigt der Quotient und der Standort rutscht in die andere Spalte. Genau bei 2.500 Benutzungsstunden treffen sich beide Spalten des Westnetz-Preisblattes rechnerisch bei 159,57 Euro je Kilowatt und Jahr. Liegt eine geplante Kappung nahe an dieser Schwelle, rechnen wir beide Spalten durch und nennen Ihnen die günstigere.
Eine belastbare Auslegung braucht mindestens ein volles Abrechnungsjahr an Viertelstundenwerten. Diese Werte liegen beim Messstellenbetreiber vor und lassen sich anfordern.
Was der AgNes-Entwurf ändern könnte
Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat am 6. August den Entwurf der Festlegung AgNes zur Konsultation gestellt. Der Entwurf will die Bemessungsgrundlage umstellen: Statt der im Nachhinein gemessenen Jahreshöchstleistung soll eine im Voraus bestellte Kapazität die Abrechnung tragen. Wer diese Bestellkapazität überschreitet, zahlt für die darüber liegenden Mengen einen zweiten Arbeitspreis, den der Entwurf auf mindestens 200 Prozent und höchstens 350 Prozent des ersten festlegt.
Für einen Betrieb, der heute über eine Kappung nachdenkt, verschiebt das die Fragestellung. Statt eine im Nachhinein gemessene Spitze zu vermeiden, ginge es dann darum, eine vorher vereinbarte Linie einzuhalten. Die technische Aufgabe bleibt dieselbe, nur der Bezugspunkt wechselt vom gemessenen Wert zur vorher getroffenen Vereinbarung. Ob die bestellte Kapazität knapp oder großzügig angesetzt wird, wäre eine kaufmännische Entscheidung mit demselben Datenbedarf wie heute.
Bindend ist davon bislang nichts, denn es handelt sich um einen Entwurf. Die Konsultation läuft nach der Verfahrensseite der Bundesnetzagentur noch bis zum 18. September 2026, angewendet werden soll die Festlegung erst ab dem 1. Januar 2029. Für die Bewertung einer Investition heute heißt das: Nach diesem Entwurf könnte es künftig darauf ankommen, eine zugesagte Linie einzuhalten. Gerechnet wird eine Auslegung trotzdem mit dem heute geltenden Jahresleistungspreis, denn niemand sollte eine Investition auf eine Regel stützen, die nicht in Kraft ist.
Ihr Ansprechpartner im Ruhrgebiet
Ruiz & Schneider Elektrotechnik ist seit 1991 Ihr Fachbetrieb für Elektro-, Gebäude- und Netzwerktechnik in Recklinghausen. Seit 2021 planen und installieren wir Batteriespeicher, PV-Anlagen und Lastspitzenkappung und begleiten Sie von der Auswertung Ihres Lastgangs bis zur Inbetriebnahme.
Wir planen herstellerneutral. Welches System an einen Standort passt, entscheidet dessen Lastgang, nicht ein Katalog. Zur Planung gehören neben der Auslegung von Leistung und Kapazität auch die Abstimmung des Mess- und Anschlusskonzeptes mit dem Netzbetreiber, der Aufstellort samt Brandschutz und die Anbindung der Regelung an Ihre vorhandene Leittechnik. Diese Punkte bestimmen den Aufwand eines Projektes oft stärker als der Speicher selbst.
Unser Einsatzgebiet ist das nördliche Ruhrgebiet mit Recklinghausen und Essen, also überwiegend das Netzgebiet der Westnetz, deren Preisblatt diesem Beitrag zugrunde liegt. Für Betriebe außerhalb dieses Gebietes gilt dieselbe Systematik, nur mit dem Preisblatt des dort zuständigen Netzbetreibers. Welcher das ist, klären wir im Vorfeld anhand Ihrer Netznutzungsabrechnung.
Weil der Speicher erst seit 2021 zu unserem Leistungsbild gehört, das Elektrohandwerk aber seit 1991, sehen wir eine Anlage im Zusammenhang mit der vorhandenen Installation: mit der Verteilung, der Absicherung und den Verbrauchern, die die Spitze erzeugen. Welcher Hebel an Ihrem Standort der größere ist, zeigt der Blick in Ihren Lastgang.
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Oder rufen Sie uns direkt an: 02361 86300.
FAQ
Ihre Fragen – unsere Antworten
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Woran erkenne ich, ob mein Betrieb überhaupt betroffen ist?
Ein Blick auf die Netzabrechnung genügt: Steht dort ein Leistungspreis in Euro je Kilowatt, wird Ihre Höchstlast abgerechnet. Betriebe mit reiner Arbeitspreisabrechnung sind nicht betroffen.
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Brauche ich dafür eine PV-Anlage?
Nein. Die Kappung wirkt allein über die Leistung, die Sie in einer Viertelstunde aus dem Netz ziehen, und funktioniert auch ohne eigene Erzeugung. Eine vorhandene PV-Anlage kann den Speicher zusätzlich nutzbar machen, Voraussetzung ist sie nicht.
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Was passiert, wenn der Speicher einmal ausfällt?
Dann steigt die Last in dieser Viertelstunde ungebremst auf ihren ursprünglichen Wert, und dieser gilt als neue Jahreshöchstleistung. Verfügbarkeit und Überwachung gehören deshalb in die Planung.
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Ändert sich mein Netzentgelt sofort, wenn ich die Spitze senke?
Nein, die Wirkung entfaltet sich über das Abrechnungsjahr. Eine bereits gemessene Spitze lässt sich nicht nachträglich beseitigen; der volle Effekt zeigt sich im ersten vollständig gekappten Abrechnungsjahr.
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Was kostet eine Ersteinschätzung bei Ihnen?
Nichts. Wir sehen uns Ihren Lastgang, Ihre Spannungsebene und das Preisblatt Ihres Netzbetreibers an und sagen Ihnen, ob eine Kappung in Frage kommt. Trägt sich der Aufwand nicht, sagen wir Ihnen auch das.
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Meine Frage steht hier nicht. An wen kann ich mich wenden?
Rufen Sie uns unter 02361 86300 an oder schreiben Sie an info@ruiz-schneider-re.de. Wir beantworten auch Einzelfragen zu Messung, Netzentgelt oder Auslegung, ohne dass ein Auftrag daraus wird.
Ausblick: Das erwartet Sie in der nächsten Ausgabe
Ein Speicher, der ausschließlich Lastspitzen kappt, ist die meiste Zeit des Jahres unbeschäftigt. Ob sich diese Stillstandszeit vermarkten lässt, entscheidet der Zugang zum Strommarkt, und der führt entweder über einen Direktvermarkter, über die Regelreserve der Übertragungsnetzbetreiber oder über beide Wege zugleich. Wie dieser Marktzugang organisiert ist und welche Voraussetzungen er an Anlage und Vertrag stellt, lesen Sie in der nächsten Ausgabe.