Batterie-Speicher sind eine sinnvolle Ergänzung zur PV-Anlage

Batterie-Speicher sorgen dafür, dass PV-Anlagen sich noch schneller rechnen. Insbesondere in Zeiten steigender Strompreise, sind Batterie-Speicher eine sehr gute Investition in die Zukunft.

  • Maximierung des Eigenverbrauchs

    Eine PV-Anlage produziert Strom, wenn die Sonne scheint. Wird er in diesem Augenblick nicht verbraucht, wird der produzierte Strom in das öffentliche Netz eingespeist. Mit einem Batteriespeicher kann der überschüssige Strom gespeichert werden, um ihn später zu nutzen.

  • Unabhängigkeit vom Stromversorger

    Mit einem Batteriespeicher können sich Besitzer und Unternehmer unabhängiger vom Stromversorger machen. Wer seinen eigenen Strom nutzt, macht sich unabhängiger.

  • Kostenersparnis

    Durch die Speicherung und spätere Nutzung von überschüssigem Strom, sinken die Stromkosten mitunter enorm.

  • Klimaschutz

    Die Nutzung von selbst erzeugtem und gespeichertem Strom aus erneuerbaren Energiequellen trägt zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und damit zum Klimaschutz bei.

  • Stabilität des Stromnetzes

    Durch die Speicherung von überschüssigem Strom kann das Stromnetz insbesondere in Zeiten hoher Stromnachfrage entlastet werden. Das trägt zu einer stabileren Stromversorgung bei.

Insgesamt erhöht ein Batteriespeicher die Effizienz und Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage und trägt dazu bei, die Umweltbelastung zu reduzieren.

„Mit einem 11 kWh Speicher bringen wir das Gebäude unserer Werbeagentur über die Nacht. 11 kW bei angenommenen 0,40 Euro macht 4,40 Euro pro Nacht und 1.606,00 Euro pro Jahr. Das rechnet sich schnell. Und macht unabhängig.“

André Brömmel, Geschäftsführer der Punktmacher GmbH

Batterie-Speicher rechnen sich

Klassische Anwendungsfälle für den Einsatz von Batterie-Speichern

  • Eigenverbrauch optimieren
  • Ökologie schützen
  • Wirtschaftlichkeit verbessern

Besonders interessant für Unternehmen: Lastspitzen-Kappung und Notstrom-Versorgung

RUIZ & SCHNEIDER sorgt dafür, dass Unternehmen Energie einsparen und sicher arbeiten und produzieren können.

Lastspitzen treten in Unternehmen auf, wenn sich zu bestimmten Zeiten der Stromverbrauch deutlich erhöht.  Stromversorger sind verpflichtet, diese Leistung, die nur kurz abgerufen werden, vorhalten. Und weil unklar ist, wann diese Verbrauchsspitzen auftreten, ist diese Vorhaltung teuer und bereits eine einzige Lastspitze kann die Abrechnung in die Höhe treiben.

Batterie-Speicher federn Lastspitzen ab – die Vorgehensweise

Tritt eine Lastspitze auf, wird die benötigte Energie aus dem Batteriespeicher entnommen – und nicht aus dem Netz. So werden Lastspitzen bei der physikalischen LSK gekappt und bei der LSK RLM dynamisch kompensiert. Die physikalische Lastspitzenkappung oder Lastspitzenkappung mit registriertem Lastgang (RLM) ist dabei möglich. In beiden Fällen wird der Strombezug von Anlagen und Maschinen so gesteuert, dass die benötigte Energie bei Lastspitzen direkt aus dem Batteriespeicher und nicht aus dem Netz abgerufen wird. In beiden Fällen wird dadurch die Einstufung in einen erhöhten Stromtarif vermieden. Das senkt die Betriebskosten.

Technischer Hintergrund

Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh berechnet der Energieversorger einen Arbeits- und einen Leistungspreis. Der Arbeitspreis wird dabei pro kWh und der Leistungspreis anhand des maximalen Leistungsmittels innerhalb von 15-Minuten-Intervallen in kW berechnet. Überschreitet das Leistungsmittel das Maximum nur in einem Intervall, muss der Verbraucher einen erhöhten Leistungspreis entrichten. Je nach Abrechnungszeitraum kann dieser bis zu einem ganzen Jahr anfallen. (Quelle: Tesvolt)

Notstromversorgung

Der Batterie-Speicher kann neben der Lastspitzen-Kappung auch zur Überbrückung von Stromausfällen dienen. Fällt der Strom aus, springt die Batterie ein und liefert die benötigte Energie. Die Dimensionierung der Batterie wird dabei individuell für jedes Unternehmen berechnet, um eine sichere Versorgung zu gewährleisten.

Die Energiebilanz der Anlage von RUIZ & SCHNEIDER zeigt einen Autarkiegrad von 99% im Monat April 2023 und eine Eigenverbrauchsquote von 34%.

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